Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter Klasse B: 18 Jahre
Mindestalter Klasse BF17 (Begleiteten Fahren mit 17): 17 Jahre
Alle Infos und Fragen zum Begleiteten Fahren mit 17, können wir Dir auch in einem persönlichen Gespräch veranschaulichen.
Hier können wir Dir und natürlich auch Deinen Eltern, gezielt unklare Aspekte erläutern.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
(17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"),
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.